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Besteht
der begründete Verdacht,
dass ein Autounfall nur vorgetäuscht
wurde, muss die Kfz-Kaskoversicherung
nicht zahlen. In einem
vor dem Oberlandesgericht Frankfurt
am Main verhandelten Fall
wurde ein gepflegter, aber vorgeschädigter,
geparkter Wagen von einem
alten, verrosteten Fahrzeug bei
Dunkelheit an einem abgelegenen Ort angefahren. Insassen waren dabei nicht
gefährdet. Die Schilderung
des Unfallhergangs spreche
für einen inszenierten Unfall,
so die Richter, zumal der Unfallverursacher den Geschädigten kenne
und außerdem ein Schuldbekenntnis abgegeben habe, ohne dass
die Polizei hinzugezogen worden
sei (Az. 16 U 75/06). |