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Kein Versicherungsschutz bei begründetem Verdacht auf inszeniertem Unfall 

Besteht der begründete Verdacht, dass ein Autounfall nur vorgetäuscht wurde, muss die Kfz-Kaskoversicherung nicht zahlen. In einem vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main verhandelten Fall wurde ein gepflegter, aber vorgeschädigter, geparkter Wagen von einem alten, verrosteten Fahrzeug bei Dunkelheit an einem abgelegenen Ort angefahren. Insassen waren dabei nicht gefährdet. Die Schilderung des Unfallhergangs spreche für einen inszenierten Unfall, so die Richter, zumal der Unfallverursacher den Geschädigten kenne und außerdem ein Schuldbekenntnis abgegeben habe, ohne dass die Polizei hinzugezogen worden sei (Az. 16 U 75/06).

 

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