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Heiratet
ein Paar ausschließlich weil Nachwuchs unterwegs ist und stellt sich später
heraus, daß die Frau dabei das Kind eines anderen Mannes erwartete, so
kann die Ehe aufgehoben werden.
Dies
entschied das OLG Karlsruhe und gab damit dem Eheaufhebungsantrag eines
Mannes statt, der seiner Freundin das Jawort nur deshalb gab, weil ihm
diese von ihrer Schwangerschaft berichtet hatte. Die Richter
argumentierten: Erfolge die Eheschließung ausschließlich wegen einer
Schwangerschaft, so sei eine Frau verpflichtet ihren zukünftigen Mann aus
eigener Initiative über anderweitige Sexualkontakte während der Empfängniszeit
zu unterrichten. Dies habe die Schwangere jedoch vorliegend versäumt.
Stattdessen habe sie den Ehemann durch vorsätzliche, arglistige Täuschung
zur Heirat bewegt.
(OLG
Karlsruhe,
Az.: 2
UF 93/99 v. 11.08.1999).
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