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Kind war nicht vom Ehemann - Aufhebung der Ehe
Heiratet ein Paar ausschließlich weil Nachwuchs unterwegs ist und stellt sich später heraus, daß die Frau dabei das Kind eines anderen Mannes erwartete, so kann die Ehe aufgehoben werden.

Dies entschied das OLG Karlsruhe und gab damit dem Eheaufhebungsantrag eines Mannes statt, der seiner Freundin das Jawort nur deshalb gab, weil ihm diese von ihrer Schwangerschaft berichtet hatte. Die Richter argumentierten: Erfolge die Eheschließung ausschließlich wegen einer Schwangerschaft, so sei eine Frau verpflichtet ihren zukünftigen Mann aus eigener Initiative über anderweitige Sexualkontakte während der Empfängniszeit zu unterrichten. Dies habe die Schwangere jedoch vorliegend versäumt. Stattdessen habe sie den Ehemann durch vorsätzliche, arglistige Täuschung zur Heirat bewegt. (OLG Karlsruhe, Az.: 2 UF 93/99 v. 11.08.1999).

 

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