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Lärm von Sport- und Kinderspielplätzen muss hingenommen werden

Wem es tagsüber in den eigenen vier Wänden durch den Lärm von Sport- und Kinderspielplätzen zu laut wird, hat Pech: Geräusche, die beim Spielen entstehen, müssen von Anwohnern grundsätzlich hingenommen werden, da es sich um „unvermeidbare Lebensäußerungen von Kindern handelt" (VG Koblenz, l K 1074/03).

 

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