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Wem
es tagsüber in den eigenen vier Wänden
durch den Lärm von Sport- und Kinderspielplätzen zu laut
wird, hat Pech: Geräusche, die beim Spielen entstehen, müssen von Anwohnern grundsätzlich hingenommen
werden, da es sich um
„unvermeidbare Lebensäußerungen von Kindern handelt" (VG Koblenz, l K 1074/03).
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