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Kosten
für Auszugsrenovierung von Sozialhilfeempfängern |
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Sozialhilfeempfänger
erhalten
die Kosten für eine Auszugsrenovierung
erstattet, wenn sie laut Mietvertrag dazu
verpflichtet sind und der
Umzug nötig war, weil die
bisherige Wohnung vom Amt
als zu teuer eingestuft war.
(LSG Stuttgart. L 7 SO
4415/05-4/07)
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