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Kosten für Auszugsrenovierung von Sozialhilfeempfängern

Sozialhilfeempfänger erhalten die Kosten für eine Auszugsrenovierung erstattet, wenn sie laut Mietvertrag dazu verpflichtet sind und der Umzug nötig war, weil die bisherige Wohnung vom Amt als zu teuer eingestuft war. (LSG Stuttgart. L 7 SO 4415/05-4/07)
 

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