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Kosten für Taxifahrt zum Arzt

Die Kosten für eine Taxifahrt zum Arzt übernimmt die gesetzliche Krankenkasse nur, wenn ein Patient schwerbehindert oder anderweitig eingeschränkt ist und über längere Zeit ambulant behandelt werden muss. Diese Regelung gilt auch für Sozialhilfeempfänger. Das Sozialamt muss deshalb die Kosten für Taxifahrten nicht erstatten (VG Neustadt, 4 L 2124/04-5/05).

 

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