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Bei betriebsbedingten Kündigungen haben ältere Arbeitnehmer einen höheren
Kündigungsschutz als jüngere, die Kinder haben, weil man - wie im
Fallbeispiel eines 57-jährigen Arbeitnehmers - in diesem Alter
erfahrungsgemäß kaum noch Chancen auf einen Job hat (ArbG
Frankfurt, Az: 1 Ca 5048/02)
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