Arbeitsrecht
 

Home
Nach oben
Rezepte
Wichtige Urteile
Witze
SMS-Sprüche
Über mich
Links

Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmer

Bei betriebsbedingten Kündigungen haben ältere Arbeitnehmer einen höheren Kündigungsschutz als jüngere, die Kinder haben, weil man - wie im Fallbeispiel eines 57-jährigen Arbeitnehmers - in diesem Alter erfahrungsgemäß kaum noch Chancen auf einen Job hat  (ArbG Frankfurt, Az: 1 Ca 5048/02)

 

Senden Sie eine E-Mail oder schreiben mir Ihre Fragen und Kommentare zu dieser Website: 
Werner Hain, Oberstruth 67, 35418 Buseck, Tel.: 0170 9000 930
Copyright © 2003 Werner A. Hain