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Ist Ware fälschlich mit einem zu niedrigen Preis ausgezeichnet, hat der
Kunde keinen Anspruch auf den Sparpreis. Dasselbe gilt, wenn im Internet
eine Ware mit falschem, zu niedrigen Preis angeboten wird. Bis zum
Vertragsabschluss (Bezahlung an der Kasse = Bestätigung einer Bestellung)
kann der Händler seinen Irrtum noch widerrufen. (OLG Frankfurt, Az:
9 U 94/02) |