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Kunde kann nicht auf falschem Preis bestehen

Ist Ware fälschlich mit einem zu niedrigen Preis ausgezeichnet, hat der Kunde keinen Anspruch auf den Sparpreis. Dasselbe gilt, wenn im Internet eine Ware mit falschem, zu niedrigen Preis angeboten wird. Bis zum Vertragsabschluss (Bezahlung an der Kasse = Bestätigung einer Bestellung) kann der Händler seinen Irrtum noch widerrufen. (OLG Frankfurt, Az: 9 U 94/02)

 

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