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Lockvogelangebot

Ein Händler warb im  Prospekten mit Super-Sonderangeboten. Doch bereits drei Tage später hob er seine Preise wieder an. Das müssen sich Verbraucher nicht gefallen lassen, urteilten die Richter. Ihre Begründung: Wenn Sonderangebote nur kurze Zeit gelten, muss das im Prospekt extra vermerkt sein. (OLG Brandenburg, Az: 6 U 55/02 - 5/03)

 

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