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Lohnfortzahlung für kranke Job-Anfänger

Arbeitnehmer, die eine neue Stelle antreten und in den ersten vier Wochen erkranken, bekommen in dieser Zeit keine Lohnfortzahlung. Diese gesetzliche Regelung gilt aber nicht für Azubis, die von ihrem Ausbildungsbetrieb übernommen werden. (LAG Sachsen, Az: 9 Sa 170/02)

 

 

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