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Maß-Küche kann
nicht zurückgegeben werden |
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Wird eine Einbauküche "maßgeschneidert"
geliefert, kann sie bei Mängeln nicht einfach zurückgegeben werden. In
diesem Fall handelt es sich nicht um einen Kauf-, sondern einen
Werkvertrag. Demnach muss dem Verkäufer die Möglichkeit eingeräumt werden,
die Fehler zu beseitigen. (OLG Saarland, Az: 1 U 632/02-151) |
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