Mietrecht
 

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Mieter darf mit Kürzung mehrere Jahre warten

Schon im Vorjahr hatte sich ein Mieter beim Vermieter wegen der defekten Heizung beschwert. Da er auch im folgenden Jahr wieder im Kalten saß, kürzte er die Miete. Zu Recht, sagten die Richter, denn kein Mieter muss damit rechnen, dass alte Schäden nach einem Jahr nicht behoben sind. (OLG Dresden, Az: 5 U 260/02 - 11/02)

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