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Mieter darf mit
Kürzung mehrere Jahre warten |
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Schon im Vorjahr hatte sich ein Mieter beim
Vermieter wegen der defekten Heizung beschwert. Da er auch im folgenden
Jahr wieder im Kalten saß, kürzte er die Miete. Zu Recht, sagten die
Richter, denn kein Mieter muss damit rechnen, dass alte Schäden nach einem
Jahr nicht behoben sind. (OLG Dresden, Az: 5 U 260/02 - 11/02) |
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