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Mietminderung |
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Wird
eine wenig frequentierte, gepflasterte Sackgasse
in eine Durchgangsstraße
verwandelt,
durch die pro Stunde ca. 30
Autos fahren, können die
Mieter, die an ihr wohnen,
wegen erhöhter Lärm-und Erschütterungsbelästigung
eine Mietminderung
von 8 % verlangen (Amtsgericht Berlin-Köpenick,
3 C 262/05).
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