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Bleiben
die Kinder nach der Scheidung bei ihrer Mutter, hat diese das Recht, ihre
Arbeitszeit
zu verkürzen und von ihrem Ex-Mann mehr Unterhalt zu
fordern, denn nach Ansicht der Richter brauchen Kinder intensive Betreuung
(OLG Koblenz,
Az.
11 UF 88/02).
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