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Mutter kann nach Scheidung Arbeitszeit verkürzen und mehr Unterhalt verlangen

Bleiben die Kinder nach der Scheidung bei ihrer Mutter, hat diese das Recht, ihre Arbeitszeit zu verkürzen und von ihrem Ex-Mann mehr Unterhalt zu fordern, denn nach Ansicht der Richter brauchen Kinder intensive Betreuung (OLG Koblenz, Az. 11 UF 88/02).

 

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