Ein Standesbeamter darf nicht verbieten, dass Eltern ihre Tochter Biene
Maja nennen. Im deutschen Sprachraum gilt "Biene" nämlich als
weiblicher Vorname. (LAG Rheinland-Pfalz, Az: 9 Sa 11/03)
Senden Sie eine E-Mail oder schreiben mir Ihre Fragen und Kommentare zu dieser
Website: