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Nord- statt Südseite bringt Geld zurück

Wird ein Ehepaar auf einer Pauschalreise nicht, wie gebucht, in einem Zimmer auf der Südseite des Hotels untergebracht, sondern zunächst für acht Tage in einem schlechter ausgestatteten Zimmer auf der Nordseite, dann kann das den Preis (in diesem Fall 2000 Euro) erheblich mindern (hier um 490 Euro) (Amtsgericht Köln, Az.: 128 C 197/03).
 

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