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In
Kurven ist Halten verboten,
aber der Wendekreis
einer Sackgasse ist keine Kurve. Halteverbot gilt dort nur,
wenn ein Schild aufgestellt
ist. Deshalb musste Doro B. (23) ein Knöllchen wegen
falschen Parkens nicht bezahlen (OLG Brandenburg, Az.:
1 SsOwi 21 8/03 -4/04).
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