Verkehrsrecht
 

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Parkverbot gilt nur mit Verkehrszeichen

In Kurven ist Halten verboten, aber der Wendekreis einer Sackgasse ist keine Kurve. Halteverbot gilt dort nur, wenn ein Schild aufgestellt ist. Deshalb musste Doro B. (23) ein Knöllchen wegen falschen Parkens nicht bezahlen (OLG Brandenburg, Az.: 1 SsOwi 21 8/03 -4/04).

 

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