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Polizei darf
Autofahrern keine Fallen stellen |
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Ein Autofahrer bekam für verbotenes
Abbiegen einen Bußgeldbescheid mit dem Hinweis, er hätte die Verkehrssünde
bereits zugegeben. Sein Anwalt klagte - und gewann. Denn die Polizei darf
dem Autofahrer keine Falle stellen. Wird er gestoppt und zum
Verkehrsverstoß vernommen, muss er auf sein Aussageverweigerungsrecht
hingewiesen werden. (AG Bayreuth, Az: 3 Cs 5 Js 8510/02 - 5/03) |
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