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Ein
Reiseteilnehmer musste in ein anderes Hotel ausweichen und wollte einen
Preisnachlass
für den ganzen Ärger. Der Reiseleiter lehnte ab, aber
die Richter urteilten:
Auch wenn das Ersatzhotel
nicht schlechter ist, gibt
es einen Nachlass (AG Stuttgart
9c 12733/04-3/04).
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