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Probefahrt,
Unfall |
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Kommt es im Rahmen einer Probefahrt mit
einem Fahrzeug, das ein Kfz-Händler zum Verkauf anbietet, zu einem Unfall, muss der Fahrer
nicht für den Schaden haften, da er zu Recht darauf vertrauen konnte, dass
das angebotene Fahrzeug Vollkasko versichert ist. Das gilt allerdings nur
bei leichter Fahrlässigkeit. (OLG Koblenz, Az: 12 U 1360/01) |
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