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Recht auf Urlaubsabgeltung trotz Firmenpleite

Nach der Firmenpleite wurde einer Arbeitnehmerin vom Insolvenzverwalter gekündigt. So kurzfristig, dass sie ihren Resturlaub nicht mehr nehmen konnte. Aber auszahlen wollte man ihr die Tage auch nicht. Sie klagte - und gewann. Auch in einem solchen Fall hat man Anspruch auf Geld für die nicht mehr zu nehmenden Resttage. (BAG, Az: 9 AZR 174/02 - 3/03)

 

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