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Nach der Firmenpleite wurde einer Arbeitnehmerin vom Insolvenzverwalter
gekündigt. So kurzfristig, dass sie ihren Resturlaub nicht mehr nehmen
konnte. Aber auszahlen wollte man ihr die Tage auch nicht. Sie klagte -
und gewann. Auch in einem solchen Fall hat man Anspruch auf Geld für die
nicht mehr zu nehmenden Resttage. (BAG, Az: 9 AZR 174/02 - 3/03)
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