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Chemische Reinigung darf sich auf die Pflegeangaben der Etiketten verlassen

Eine chemische Reinigung muss Kleidungsstücke vor deren Behandlung nicht auf ihre Reinigungsbeständigkeit prüfen. Sie darf sich auf die Pflegeangaben der Etiketten verlassen. Nimmt ein Textil trotz angemessener Behandlung Schaden, kann der Kunde nur Ersatz vom Händler oder Hersteller verlangen (AG Offenbach, 38 C 263/02 -11/02).

 

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