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Eine
chemische Reinigung muss
Kleidungsstücke vor deren
Behandlung nicht auf ihre Reinigungsbeständigkeit prüfen. Sie darf sich
auf die Pflegeangaben der Etiketten verlassen. Nimmt
ein Textil trotz angemessener
Behandlung Schaden, kann der
Kunde nur Ersatz vom Händler
oder Hersteller verlangen (AG Offenbach,
38 C 263/02 -11/02). |