Reiserecht
 

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Reise beginnt beim Einchecken

Urlauber, die nach dem Einchecken auf dem Flughafen ihre Reise abbrechen müssen (z.B. wegen eines schweren Unfalls der Mutter), haben keinerlei Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises durch die Reiserücktrittversicherung. (OLG Dresden, Az: 3 U 1338/01)
 

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Werner Hain, Oberstruth 67, 35418 Buseck, Tel.: 0170 9000 930
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