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Reise beginnt
beim Einchecken |
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Urlauber, die nach dem Einchecken auf dem
Flughafen ihre Reise abbrechen müssen (z.B. wegen eines schweren Unfalls
der Mutter), haben keinerlei Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises
durch die Reiserücktrittversicherung. (OLG Dresden, Az: 3 U 1338/01) |
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