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Reiseveranstalter muss bei Unfall Schadenersatz zahlen

In der Begrüßungsmappe im Hotel befand sich ein Werbezettel für einen Kairo-Ausflug. Ein Ehepaar buchte diesen. Auf der Rückfahrt verunglückte ihr Bus. Die Geschädigten verklagten den Reiseveranstalter auf Schadenersatz - mit Erfolg. Grund: Er hatte den Trip angeboten. Dann gilt der als Leistung des Veranstalters, für die dieser haftet. (BGH X ZR 61/06 - 6/07)
 

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