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Reiseveranstalter muss bei Unfall Schadenersatz zahlen |
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In
der Begrüßungsmappe im Hotel befand sich ein Werbezettel
für einen Kairo-Ausflug.
Ein Ehepaar buchte diesen.
Auf der Rückfahrt verunglückte
ihr Bus. Die Geschädigten
verklagten den
Reiseveranstalter auf Schadenersatz
- mit Erfolg. Grund:
Er hatte den Trip angeboten.
Dann gilt der als Leistung
des Veranstalters, für
die dieser haftet. (BGH X
ZR
61/06 - 6/07) |
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