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Risikoaufklärung
beim Ziehen eines Weisheitszahnes |
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Bevor der Zahnarzt einen Weisheitszahn
zieht, muss er seinen Patienten darüber aufklären, dass er sich eine
Kieferknochenmark-Entzündung zuziehen könnte. Unterlässt er das und tritt
tatsächlich diese Entzündung ein, muss er Schmerzensgeld zahlen. In einem
konkreten Fall waren es 1.500 €. (OLG Köln, Az: 5 U 52/02) |
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