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Risikoaufklärung beim Ziehen eines Weisheitszahnes

Bevor der Zahnarzt einen Weisheitszahn zieht, muss er seinen Patienten darüber aufklären, dass er sich eine Kieferknochenmark-Entzündung zuziehen könnte. Unterlässt er das und tritt tatsächlich diese Entzündung ein, muss er Schmerzensgeld zahlen. In einem konkreten Fall waren es 1.500 €. (OLG Köln, Az: 5 U 52/02)
 

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