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Sandstrand darf
nicht aus Kieseln bestehen |
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Wenn im Reiseprospekt von einem groben
Sandstrand die Rede ist, der Urlauber aber fast nur Kieselsteine
vorfindet, kann er deshalb eine Minderung des Reisepreises v on 10 Prozent
verlangen. (LG Essen, Az: 10 S 186/02) |
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