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Satelittenantenne auf Balkon ist erlaubt

Einer Mieterin wurde verboten, eine Satellitenschüssel auf den Balkon zu stellen. Diese klagte und gewann: Ist die Antenne nicht an der Mauer befestigt, so hat der Vermieter auch kein Mitspracherecht (LG München, 31 S 7699/03-11/03).
 

 


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