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Eine
Radfahrerin befuhr den Radweg
in falscher Richtung. An
einer
Hauseinfahrt kollidierte sie
mit einem Auto - der Fahrer
hatte Gas und Bremse verwechselt.
Sie klagte auf Schadenersatz,
doch die Versicherung zahlte nicht, weil sie
falsch gefahren war. Die
Richter gaben nun der Frau Recht:
Schuld an dem Unfall sei
ganz allein der Autofahrer (LG
Oldenburg, Az.: 5 S 562/05).
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