Reiserecht
 

Home
Nach oben
Rezepte
Wichtige Urteile
Witze
SMS-Sprüche
Über mich
Links

Schadensersatz wegen vergeudeter Urlaubszeit

Sagt der Veranstalter eine gebuchte Reise erst vier Tage vor Beginn ab, hat man Anspruch auf Schadenersatz wegen vergeudeter Urlaubszeit. Ein alternatives Angebot zu einem ähnlichen Reiseziel muss man nicht annehmen (OLG Celle, 11 U1/02-5/03).
 

Senden Sie eine E-Mail oder schreiben mir Ihre Fragen und Kommentare zu dieser Website: 
Werner Hain, Oberstruth 67, 35418 Buseck, Tel.: 0170 9000 930
Copyright © 2003 Werner A. Hain