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In
einigen Bundesländern ist die Schulempfehlung der Grundschule
bindend, z, B. in Nordrhein Westfalen. Dagegen klagten Eltern,
deren Tochter für die Hauptschule empfohlen war. Sie meinten, dass
ihnen die Entscheidung über die Eignung ihres Kindes zusteht. Das Gericht
entschied
dagegen. Zunächst
bleibt es beim Hauptschulbesuch.
Nach einem halben Jahr ist ein Wechsel möglich
- wenn die Leistungen
gut sind. (VG Minden,
2 L 302/07 - 7/07) |