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Schulempfehlung der Grundschule

In einigen Bundesländern ist die Schulempfehlung der Grundschule bindend, z, B. in Nordrhein Westfalen. Dagegen klagten Eltern, deren Tochter für die Hauptschule empfohlen war. Sie meinten, dass ihnen die Entscheidung über die Eignung ihres Kindes zusteht. Das Gericht entschied dagegen. Zunächst bleibt es beim Hauptschulbesuch. Nach einem halben Jahr ist ein Wechsel möglich - wenn die Leistungen gut sind. (VG Minden, 2 L 302/07 - 7/07)

 

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