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Sekundenschlaf

Ein Berufskraftfahrer, der in der Folge eines Sekundenschlafs ungebremst in ein Stauende krachte, wobei ein Mensch ums Leben kam, zwei weitere leicht verletzt wurden, wurde zu 18 Monaten, zur Bewährung ausgesetzter Haftstrafe verurteilt. Grund: Der Fahrer erkannte seine Übermüdung und handelte durch die Fortsetzung der Fahrt in höchstem Maße pflichtwidrig. (Bayrisches Oberstes Landesgericht, Az: 1 St RR 67/03)

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