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Skaten? Ja, aber nicht überall!

Inlineskating ist prinzipiell keine gefährliche Sportart. Daher haben Skater nach einem Unfall Anspruch auf Lohnfortzahlung. Aber: Wenn sich Anfänger z.B. auf zu steiles oder schwieriges Gelände wagen und sich dabei verletzen, können sie ihren Anspruch auf die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall verlieren. Dies gilt auch für alle anderen Sportarten, urteilte das LAG Saarland, Az. 2 Sa 147/02.

 

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