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Inlineskating
ist prinzipiell
keine gefährliche
Sportart. Daher haben Skater nach einem Unfall Anspruch auf Lohnfortzahlung.
Aber: Wenn sich Anfänger z.B.
auf zu steiles oder schwieriges Gelände
wagen und sich dabei verletzen, können
sie ihren Anspruch auf die Lohnfortzahlung
im Krankheitsfall verlieren. Dies gilt auch für alle anderen
Sportarten, urteilte das LAG Saarland,
Az. 2 Sa 147/02. |