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Spurwechsel darf nicht überraschend kommen

Nicht immer gilt, dass bei einem Auffahrunfall der Hintermann allein wegen zu geringen Abstands für den Schaden haftet. Weil der Fahrer vor Sonja P. (34) überraschend und ohne zu blinken die Fahrspur wechselte, hatte er ganz allein für die Folgen des Unfalls zu bezahlen (KG Berlin, 22 U T 34/02 - 6/03).

 
 

 


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