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Nicht
immer gilt, dass bei einem
Auffahrunfall der Hintermann
allein wegen zu geringen
Abstands für den Schaden
haftet. Weil der Fahrer vor
Sonja P. (34) überraschend und
ohne zu blinken
die Fahrspur wechselte, hatte er
ganz allein für die Folgen des
Unfalls zu bezahlen (KG Berlin,
22 U T 34/02 - 6/03).
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