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Standstreifen
ist keine Einfädelspur |
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Weil
die Beschleunigungsspur
nicht reichte, fuhr eine Kraftfahrerin
auf dem Seitenstreifen
weiter, bis sie eine Lücke fand. Das brachte ihr jedoch
50 Euro Bußgeld und zwei Punkte ein. Wer sich nicht einfädeln
kann, der muss am Ende der Beschleunigungsspur
anhalten (LG Gießen,
1 S 38/03 - T 2103). |
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