Verkehrsrecht
 

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Standstreifen ist keine Einfädelspur

Weil die Beschleunigungsspur nicht reichte, fuhr eine Kraftfahrerin auf dem Seitenstreifen weiter, bis sie eine Lücke fand. Das brachte ihr jedoch 50 Euro Bußgeld und zwei Punkte ein. Wer sich nicht einfädeln kann, der muss am Ende der Beschleunigungsspur anhalten (LG Gießen, 1 S 38/03 - T 2103).
 

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