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Studenten sind beim Job gleichgestellt

Studenten  mit einem Teilzeitberuf dürfen vom Arbeitgeber nicht benachteiligt werden. Viele Studierende sind gezwungen, mit festen Nebenjobs ihre Existenz zu sichern. Aus diesem Grund müssen die Studenten als normale Arbeitnehmer angesehen werden.  (BAG, Az:  AZR 502/95)

 

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