Verkehrsrecht
 

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StVO gilt auch auf Privatparkplätzen

Auf Kundenparkplätzen (z. B. am Supermarkt) gilt die Straßenverkehrsordnung, ohne dass dies besonders bekannt gemacht werden muss. Wichtige Regeln: "Rechts vor links" und Spitzentempo max. 30 km/h (KG Berlin, Az: 12 U 111/01)
 

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