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StVO gilt auch
auf Privatparkplätzen |
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Auf Kundenparkplätzen (z. B. am Supermarkt)
gilt die Straßenverkehrsordnung, ohne dass dies besonders bekannt gemacht
werden muss. Wichtige Regeln: "Rechts vor links" und Spitzentempo max. 30
km/h (KG Berlin, Az: 12 U 111/01) |
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