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Telefonauskunft muss auf Höhe der Gebühren hinweisen

Anbieter von Telefonauskünften müssen ihre Preise in der Werbung erwähnen. Die Richter urteilten: Der umworbene Kunde hat das Recht, schon im Vorfeld zu wissen, was ihn die Auskünfte kosten werden. (BGH, Az: I ZR 66/01)
 

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