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Treppensturz

Wer zwei Jahre lang eine Treppe benutzt, die in einem bauordnungswidrigen Zustand ist, erhält im Falle eines Sturzes keinen Schadensersatz, da ihm der Zustand der Treppe lange bekannt war und der Unfall überwiegend als eigenverschuldet zu betrachten ist. (OLG Düsseldorf, Az: 10 U 64/00)
 

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