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Ein
Fußgänger auf einem
kombinierten Geh-und Radweg
musste niesen und machte dabei einen
Schritt zur Seite. Es kam zum
Zusammenstoß mit einem
Radfahrer, der stürzte und später für seine
Verletzungen Schmerzensgeld
verlangte. Der Gestürzte ging
aber leer aus, weil - so die Richter -Radler
auf „Kombi-Wegen" mit
derlei Überraschungen rechnen müssen
(LG Hannover,
11 S 84/05).
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