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Unterhaltsregelung trotz Job-Verlust gültig

Ein Vater hatte mit der Mutter seiner Kinder die Vereinbarung getroffen, Unterhalt in einer bestimmten Höhe zu bezahlen. Kurz darauf verlor er dann unverschuldet seinen Job. Daraufhin wollte er die Regelung widerrufen. Doch das Oberlandesgericht in Koblenz entschied: Der Vater ist für ein Jahr an die Zahlung des Unterhalts „nach Treu und Glauben" in der vereinbarten Höhe gebunden. (AZ: 9 UF 587/00)

 

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