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Ein
Vater hatte mit der Mutter seiner Kinder die Vereinbarung
getroffen, Unterhalt in einer bestimmten Höhe
zu bezahlen. Kurz darauf verlor
er dann unverschuldet seinen
Job. Daraufhin wollte er die
Regelung widerrufen. Doch das
Oberlandesgericht in Koblenz
entschied: Der Vater ist für
ein Jahr an die Zahlung des Unterhalts „nach Treu und Glauben"
in der vereinbarten Höhe
gebunden. (AZ:
9 UF 587/00)
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