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Unternehmen muss Anreisekosten zur Gewinnübergabe zahlen

Erfolgt die Gewinnübergabe eines Preisausschreibens an einem besonderen dafür vorgesehenen Ort, muss das verantwortliche Unternehmen dafür sorgen, dass die Anreise der Teilnehmer gesichert ist. Und es hat die Anreisekosten zu tragen (OLG Oldenburg, 15 W 3/04-1/05).
 

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