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Unternehmen muss
Anreisekosten zur Gewinnübergabe zahlen |
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Erfolgt
die Gewinnübergabe eines
Preisausschreibens an einem besonderen
dafür vorgesehenen Ort, muss das
verantwortliche Unternehmen dafür sorgen,
dass die Anreise der Teilnehmer
gesichert ist. Und es hat die
Anreisekosten zu tragen (OLG Oldenburg,
15 W 3/04-1/05). |
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