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Vermögensausgleich bei Scheidung

Liefert ein Ehemann sein komplettes Gehalt 40 Jahre lang bei seiner Frau ab und legt diese es clever an, sodass ein beträchtliches Vermögen entstanden ist - im konkreten Fall 220.000 € - , so muss sie dem Ehemann im Scheidungsfall die Hälfte auszahlen. (BGH, Az: XII ZR 9/01)


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