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Liefert ein Ehemann sein komplettes Gehalt 40 Jahre lang bei seiner Frau
ab und legt diese es clever an, sodass ein beträchtliches Vermögen
entstanden ist - im konkreten Fall 220.000 € - , so muss sie dem Ehemann
im Scheidungsfall die Hälfte auszahlen. (BGH, Az:
XII ZR 9/01) |