Familienrecht
 

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Verschuldensprinzip im Ehevertrag
Eine Klausel in einem Ehevertrag, die Ansprüche auf Versorgungsausgleich und Unterhalt bei einer Scheidung für denjenigen Ehegatten ausschließt, der die Scheidung allein oder überwiegend verschuldet hat, ist wirksam.

Auch wenn der Gesetzgeber das gesetzliche Verschuldensprinzip durch das Zerrüttungsprinzip ersetzt hat, spricht nichts dagegen, das alte Prinzip durch Vertrag wieder aufleben zu lassen. Da die Ehegatten nach dem Gesetz sogar die Möglichkeit haben, Unterhalt und Versorgungsausgleich vollständig auszuschließen, spricht nichts dagegen, den Ausschluss an eine Bedingung (hier Verschulden) zu knüpfen. (OLG Hamm, Az.: 11 UF 121/97 v. 24.04.1998).

 

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