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Weil
eine Frau ihr Schadensformular falsch ausgefüllt hatte, wollte
die Versicherung für die Folgen
eines Unfalls nicht zahlen - zu Unrecht. Die
Versicherung hätte erst bei der Frau nachfragen und alle Missverständnisse
klären müssen (OLG Karlsruhe
Az. 12 U 204/02).
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