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Vorgedruckte
Renovierungsfristen von zwei oder drei Jahren im Mietvertrags-Formularen
sind unzulässig.
Wenn sie drinstehen, ist der Mieter von
allen Renovierungen befreit. Die Kosten dafür muss dann der Vermieter übernehmen.
(LG Berlin, Az: 62 S 213/02) |