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Vorgedruckte Renovierungsfristen von zwei oder drei Jahren im Mietvertrags-Formularen sind unzulässig

Vorgedruckte Renovierungsfristen von zwei oder drei Jahren im Mietvertrags-Formularen sind unzulässig. Wenn sie drinstehen, ist der Mieter von allen Renovierungen befreit. Die Kosten dafür muss dann der Vermieter übernehmen. (LG Berlin, Az: 62 S 213/02)

 

 


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