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"Wegfall der Geschäftsgrundlage" bei ungerechter Scheidung
Führen bei einer Scheidung die gesetzliche Regelungen über den Zugewinnausgleich zu einem untragbaren vermögensrechtlichen Zustand, so kann dem benachteiligten Ehegatten ein Ausgleichsanspruch aus dem Gesichtspunkt des sog. "Wegfall der Geschäftsgrundlage" zustehen.
Dies entschieden zumindest die Frankfurter Oberlandesrichter in einem Fall, bei dem das ererbte Vermögen des Ausgleichsberechtigten in den Bau eines Hauses investiert wurde, er das Objekt allerdings nur kurze Zeit mitbewohnte. Da er außerdem im Betrieb des Ehegatten voll mitgearbeitet und neben der Haushaltsführung auch die Erziehung der Kinder übernommen hatte, stellten ihn die Richter finanziell besser.
(OLG Frankfurt/M, Az.: 6 UF 21/00 v. 13.07.2000).
 

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