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"Wegfall
der Geschäftsgrundlage" bei ungerechter
Scheidung |
Führen
bei einer Scheidung die gesetzliche Regelungen über den Zugewinnausgleich
zu einem untragbaren vermögensrechtlichen Zustand, so kann dem
benachteiligten Ehegatten ein Ausgleichsanspruch aus dem Gesichtspunkt des
sog. "Wegfall der Geschäftsgrundlage" zustehen.
Dies entschieden zumindest die Frankfurter Oberlandesrichter in einem
Fall, bei dem das ererbte Vermögen des Ausgleichsberechtigten in den Bau
eines Hauses investiert wurde, er das Objekt allerdings nur kurze Zeit
mitbewohnte. Da er außerdem im Betrieb des Ehegatten voll mitgearbeitet
und neben der Haushaltsführung auch die Erziehung der Kinder übernommen
hatte, stellten ihn die Richter finanziell besser.
(OLG
Frankfurt/M, Az.: 6 UF 21/00 v. 13.07.2000).
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