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Geschiedene, die wieder geheiratet haben, müssen künftig in vielen Fällen
weniger Unterhalt an die Exfrau oder den Exmann zahlen. Das
Bundesverfassungsgericht entschied: Wenn ein Geschiedener wieder heiratet
und durch die neue Ehe Steuervorteile hat, so müssen diese nicht bei den
Unterhaltszahlungen an den Expartner berücksichtigt werden. (BVG, Az: 1
BvR 246/93 und 2298/94) |