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Weniger Unterhalt an Exfrau oder Exmann

Geschiedene, die wieder geheiratet haben, müssen künftig in vielen Fällen weniger Unterhalt an die Exfrau oder den Exmann zahlen. Das Bundesverfassungsgericht entschied: Wenn ein Geschiedener wieder heiratet und durch die neue Ehe Steuervorteile hat, so müssen diese nicht bei den Unterhaltszahlungen an den Expartner berücksichtigt werden. (BVG, Az: 1 BvR 246/93 und 2298/94)


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