Verkehrsrecht
 

Home
Nach oben
Rezepte
Wichtige Urteile
Witze
SMS-Sprüche
Über mich
Links

Winterreifen

Die deutsche Straßenverkehrsordnung schreibt Winterreifen nicht zwingend vor. Aber unter Umständen kann bei der Fahrt auf Sommerreifen in einem Schneegebiet der Versicherungsschutz entfallen, wenn man trotz Schneeketten ins Rutschen kommt, da es sich in einem solchen Fall um grobe Fahrlässigkeit handelt. (OLG Frankfurt/Main, Az: 3 U 186/02)
 

Senden Sie eine E-Mail oder schreiben mir Ihre Fragen und Kommentare zu dieser Website: 
Werner Hain, Oberstruth 67, 35418 Buseck, Tel.: 0170 9000 930
Copyright © 2003 Werner A. Hain