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Winterreifen |
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Die deutsche Straßenverkehrsordnung
schreibt Winterreifen nicht zwingend vor. Aber unter Umständen kann bei
der Fahrt auf Sommerreifen in einem Schneegebiet der Versicherungsschutz
entfallen, wenn man trotz Schneeketten ins Rutschen kommt, da es sich in
einem solchen Fall um grobe Fahrlässigkeit handelt. (OLG
Frankfurt/Main, Az: 3 U 186/02) |
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