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Wirbelsäulenleiden nur selten Berufskrankheit |
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Ein Wirbelsäulenleiden kann nur dann als
Berufskrankheit anerkannt werden, wenn der Versicherte nachweist, dass
zwischen dem langjährigen Heben schwerer Lasten oder sonstiger Tätigkeiten
und seiner Krankheit ein Zusammenhang besteht.
(LSozG Brandenburg, Az: L 7 U 12/02) |
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