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Wirbelsäulenleiden nur selten Berufskrankheit

Ein Wirbelsäulenleiden kann nur dann als Berufskrankheit anerkannt werden, wenn der Versicherte nachweist, dass zwischen dem langjährigen Heben schwerer Lasten oder sonstiger Tätigkeiten und seiner Krankheit ein Zusammenhang besteht.  (LSozG Brandenburg, Az: L 7 U 12/02)
 

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