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Zu
laut! Tierzucht muss eingestellt werden |
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Der
Nachbar eines Hundezüchters
wurde in seiner Nachtruhe
durch das ständige Bellen
der acht Riesenschnauzer
erheblich gestört. Weil der Züchter nicht auf die Beschwerde
reagierte, klagte der Nachbar. Der Verwaltungsgerichtshof
Baden-Württemberg entschied
daraufhin: Der Tierliebhaber
muss wegen des Lärms
seine Zucht einstellen. (Az.:
5 S 2772/02). |
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