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Zu laut! Tierzucht muss eingestellt werden

Der Nachbar eines Hundezüchters wurde in seiner Nachtruhe durch das ständige Bellen der acht Riesenschnau­zer erheblich gestört. Weil der Züchter nicht auf die Beschwerde reagierte, klagte der Nachbar. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschied daraufhin: Der Tierliebhaber muss wegen des Lärms seine Zucht einstellen. (Az.: 5 S 2772/02).
 

 


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